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Lüneburger Ruder-Club von 1875 e.V. 
Beitragsordnung
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren, Umlagen und Sonderleistungen. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
§ 2 Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr, sonstige Gebühren, Umlagen und Sonderleistungen (§ 5 der Satzung).
§ 3 Beiträge
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Beitrags- klasse
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Form der Mitgliedschaft
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Beitragshöhe / Monat
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Erläuterungen
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01
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Kinder bis 14 Jahre
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€ 6.00
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02
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Jugendliche bis 18 Jahre
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€ 6.00
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03
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Erwachsene
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€ 14.00
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04
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Familien
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€ 24.00
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max. 2 Erwachsene PLUS 2 Kinder bis 14 Jahre
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05
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Ehrenmitglieder
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frei
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06
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Kooperationspartner
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€ 6.00
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07
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Erwachsene mit Sonderstatus
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€ 6.00
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Azubis, Wehr-Ersatzdienstleistende, Studenten
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08
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Gastruderer
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€ 8.00
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09
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Förderer
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€ 6.00
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10
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Sonderleistungen
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€ 5.00*
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*pro Std. (Freikauf Arbeitsdienst)
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- Maßgebend für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus.
- Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 07 und 08 müssen beantragt, der Grund mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
- Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Niedersachsen e.V., die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der vom LSB festgelegten Sätze.
- Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben; sie beträgt bei Einzelmitgliedern 15,- € und bei Familien 26,- €.
- Das Mitglied entscheidet bei Eintritt über die gewünschte Zahlungsweise (Aufnahmeantrag).
§ 4 Gebühren
Für die Nutzung der Räumlichkeiten für private Zwecke bzw. von Angehörigen anderer Rudervereine / Sportvereine werden nachfolgende Gebühren erhoben:
- Pauschale für Clubraumnutzung (Sommer)
- 40,- € Mitglieder,
- 70,- € Nichtmitglieder
- Pauschale für Clubraumnutzung (Winter)
- 50,- € Mitglieder
- 80,- € Nichtmitglieder
- Übernachtung*
Hinweis: Sommerzeit : 01. April bis einschl. 30. September *Winterzeit : zusätzlich 20,- € pro Tag Heizkostenpauschale.
Die Entscheidung zur Nutzung der Vereinsräumlichkeiten, insbesondere für private Zwecke, erfolgt durch den Vorstand.
- Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse etc.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
- Die Beitrags-, Gebühren-, Umlagen- und Sonderleistungs-Erhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach den Vorschriften des jeweils aktuellen Bundesdatengesetzes gespeichert.
- Die Sonderleistung (Beitragsklasse 10) gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt festgelegt:
- Jedes Mitglied (Beitragsklasse 01 bis 04 und 07) ist verpflichtet, pro Kalenderjahr 10 Arbeitsstunden für den LRC abzuleisten. Ersatzweise kann diese Pflicht durch die Entrichtung einer Ablöse in Höhe von 5.00 € (Erwachsene) bzw. 2,50 € (Kinder und Jugendliche bzw. Erwachsene mit Sonderstatus) je Arbeitsstunde abgegolten werden.
- Mitglieder, die aus gesundheitlichen Gründen eine zumutbare Arbeitsleistung nicht erbringen können, sind dann von der Ablöse entbunden, wenn sie dieses zeitig genug vor dem Tag der Erbringung der Arbeitsleistung dem Vorstand mitgeteilt haben.
- Über weitere Ausnahmen entscheidet der Vorstand im Einzelfall auf Antrag.
- Grundsätzlich werden Sonderleistungen im Rahmen der vom Vorstand angesetzten Arbeitseinsätze erbracht. Andere Arbeiten werden nur dann als Sonderleistungen anerkannt, wenn sie vor Erbringung nach Absprache mit dem Vorstand oder dem Leiter Technik genehmigt sind.
§ 5 Vereinskonto
Überweisung auf andere Konten werden nicht anerkannt.
§ 6 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist nur schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich (§ 4 Abs. 7 der Vereinssatzung).
Lüneburg, den 18.08.2011
Friedrich Schmidt Rolf Wagner Helmbrecht Herbst 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Schatzmeister
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